Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in Sachen Feinstaub entschieden: Die Bürger haben ein Recht auf saubere Atemluft – und können dies auch gerichtlich durchsetzen. Anwohner von Straßen mit besonders hoher Belastung durch den gesundheitsgefährdenden Feinstaub, den unter anderem Fahrzeuge über ihre Abgase ausstoßen, haben nun einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen wie Verkehrsbeschränkungen, so die Leipziger Richter.
Mit seinen umweltfreundlichen Nachrüstprodukten wie beispielsweise den Rußfilterkat für Diesel-Fahrzeuge trägt TWINTEC entscheidend dazu bei, den Ausstoß von Feinstaub zu mindern. Seit dem Beschluss der Bundesregierung im Frühjahr, die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern steuerlich zu fördern, haben sich bereits viele Autofahrer für einen TWINTEC-Filter entschieden. Auch, weil in vielen deutschen Kommunen Umweltzonen eingerichtet und Fahrverbote für Autos in Kraft treten werden, die einen zu hohen Schadstoff-Ausstoß haben.
Das höchstrichterliche Urteil zeigt erneut, zu welch ernstem Problem die Feinstaub-Belastung auch auf Deutschlands Straßen geworden ist. Allein in Europa sterben laut einer Studie der EU-Kommission jährlich mehr als 288.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Für Deutschland rechnet die Studie 65.000 Todesfälle hoch. Die Feinstaub-Konzentration darf nach einer EU-Richtlinie, die seit 1. Januar 2005 in Kraft ist, eine Menge von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft höchstens an 35 Tagen im Jahr überschreiten.
In der Landshuter Allee in München wurde diese Grenze im vergangenen Jahr häufig überschritten. Dort wohnt der Kläger, dem die Leipziger Richter nun das Recht auf saubere Atemluft zusprachen. Die Stadt München habe die vom Kläger geforderten Verkehrsbeschränkungen auf der Allee mit unzutreffender Begründung abgelehnt. Es gebe keinen Aktionsplan zur Luftreinhaltung, argumentierte die Stadt München; dann bestehe aber ein Anspruch auf außerplanmäßige Einzelmaßnahmen wie Sperrungen für den Lkw-Verkehr, meinten die Leipziger Richter.
Seit 1. Januar 2008 ist es ernst. In Deutschland wurden in den ersten Städten Umweltzonen mit Fahrverboten eingerichtet, viele weitere Städte werden folgen. Nur mit einer roten, gelben oder grünen Plakette gekennzeichnete Fahrzeuge haben dann noch Freie Fahrt. Betroffen von örtlichen Fahrverboten sind im Wesentlichen Dieselfahrzeuge, aber auch Benziner ohne geregelten Kat. Produkte des Abgasspezialisten TWINTEC können Abhilfe schaffen und zudem noch Geld sparen.
Im Straßenverkehr tragen insbesondere die kleinen, unsichtbaren und äußerst gesundheitsgefährdenden Rußpartikel von Dieselfahrzeugen erheblich dazu bei, dass die Luftverschmutzung vielerorts unerträglich geworden ist. Nur Dieselfahrzeuge, die mit einem hochwertigen Rußfiltersystem – bereits ab Werk oder zum Beispiel mit dem TWINTEC-Rußfilterkat nachgerüstet – unterwegs sind, tragen wirklich dazu bei, die angespannte Feinstaubsituation zu verbessern.
Auch Benzin-Fahrzeuge mit G-Kat, die noch nicht durch eine Kennziffer im Fahrzeugschein mindestens die Euro-1-Abgasnorm ausweisen, können aus den Umweltzonen ausgeschlossen werden (Ausnahme: US-Zertifizierung). Je nach Fahrzeugtyp und Abgaseinstufung gibt es aber für ältere Benziner oft die Möglichkeit das Fahrzeug entweder mit einem TWINTEC-Kaltlaufregler oder aber mit einem TWINTEC-Aufrüstkat nachzurüsten. Das sorgt dann nicht nur für Freie Fahrt in Umweltzonen sondern erspart zudem bis zu 55 Prozent Kfz-Steuer.
Viele Euro-1-Dieselfahrzeuge, die nicht oder noch nicht mit einem Rußfilterkat nachgerüstet werden können, lassen sich mit einem TWINTEC-Aufrüstkat (Oxikat) auf Euro 2 nachrüsten. Ein Golf III D mit 1,9 Liter Hubraum und eingetragener Euro-1-Abgasnorm muss ab Januar um die Umweltzonen einen großen Bogen machen. Mit dem Aufrüstkat von TWINTEC hingegen erlangt das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 2 und erhält die rote Plakette, was meist Freie Fahrt bedeutet. Gleichzeitig sinkt die Kfz-Steuer von 28,55 Euro je 100 ccm (beim Golf III D also 542,45 Euro p.a.) auf 17,25 Euro je 100 ccm (327,75 Euro). Für den Golfbesitzer bedeutet dies zusätzlich eine jährliche Kfz-Steuerersparnis von 214,70 Euro!
Für die Filternachrüstung von Diesel-Pkw werden auf dem Markt ausschließlich sogenannte offene Filtersysteme mit passiver Regeneration angeboten. Der nachträgliche Einbau eines solchen wartungsfreien Systems wird vom Staat mit 330 Euro Ersparnis bei der Kfz-Steuer belohnt. Wer nachrüstet, erspart sich zudem die Strafsteuer, die Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter zahlen müssen und sorgt dank einer Plakette eben auch dafür, dass sein Auto von Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen ist.
Neben einer erheblichen Wertsteigerung der mit einem TWINTEC-Rußfilterkat nachgerüsteten Fahrzeuge, ist Nachrüstung aber insbesondere ein wichtiger Beitrag zur Entspannung der Feinstaubsituation.
In zahlreichen Tests konnte der Königswinterer Marktführer TWINTEC mit seinem Rußfilterkat immer wieder überzeugen. In einem Dauertest der Auto Bild bewies das TWINTEC-Produkt bereits vor Jahren, dass auch nach 50.000 gefahrenen Kilometern keine Qualitätsverluste in Kauf genommen werden müssen und dass die gleichen hohen Partikel-Reduktionsraten wie bei Testbeginn sichergestellt sind. Auch diese Tatsache hat dazu beigetragen, dass elf namhafte Fahrzeughersteller gemeinsam mit TWINTEC für ihre Fahrzeuge Nachrüstlösungen bis zur Serienreife entwickelt und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zertifiziert haben. Wer nachrüstet schont die Umwelt und reduziert die gesundheitlichen Risiken zu denen Rußpartikel erheblich beitragen.
Nahezu in allen deutschen Ballungsgebieten drohen zumindest temporäre Fahrverbote. Viele Kommunen haben bereits die Details ihrer geplanten Umweltzonen veröffentlicht. Nahezu täglich kommen neue hinzu.
Generelle oder zeitlich begrenzte Fahrverbote können für einzelne, vom Feinstaub besonders belastete Straßen eingeführt werden. Umweltzonen können aber auch – wie in Berlin – die gesamte Innenstadt, West wie Ost (innerer S-Bahnring) einschließen und damit nicht mit einer Plakette gekennzeichnete Fahrzeuge entsprechend ausschließen.
Nur wenn betroffene Fahrzeuge rechtzeitig um-, nach- oder aufgerüstet werden, können Umweltzonen den Autofahrern gleichgültig sein, denn dann haben sie Freie Fahrt.
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Das Umweltbundesamt in Berlin (UBA) hat die Vorhaben der Kommunen und Städte, soweit sie bekannt sind, übersichtlich zusammengefasst. Diese Daten werden permanent aktualisiert.