Das große Sparen kann beginnen: 2,1 Cent pro Kilometer weniger und drastisch reduzierte Emissionen – die Nachrüstung mit einem TWINTEC-Rußpartikelfilter macht es möglich. Denn so wird aus einem EURO-III-Lkw in Sachen Maut und Rußpartikel-Ausstoß ein EURO-IV-Lkw, samt grüner Feinstaubplakette und Sicherung des Fahrzeugwertes. Fakten, die eine Nachrüstung unumgänglich machen.

Die neuen emissionsabhängigen Mautsätze (Mautspreizung) sind ein unmittelbarer Anreiz zur umweltfreundlichen Nachrüstung schwerer Nutzfahrzeuge mit geeigneten Partikelminderungssystemen, die gerade bei den ultrafeinen Partikeln mit einem Wirkungsgrad von bis zu 90 Prozent den gesundheitsgefährdenden Dieselruß in den Abgasen reduzieren. Denn durch die Nachrüstung kann die jeweils günstigere Mautstufe erreicht werden. So zahlen Halter von nachgerüsteten EURO-III-Nutzfahrzeugen 2,1 Cent pro Mautkilometer weniger, womit sich die Investition in einen Partikelfilter bei normaler Fahrleistung bereits nach gut einem Jahr amortisiert.
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Systeme für diese Fahrzeuge sind zu haben, entsprechende Lösungen werden bereits für rund 90 Prozent aller mautpflichtigen deutschen EURO-III-Lkw angeboten – und dies zu einem erschwinglichen Preis. EURO-III-Lkw stellen noch immer die größte Gruppe der mautpflichtigen Fahrzeuge in Deutschland.
Die professionelle Nachrüstung eines schweren Nutzfahrzeugs mit einem TWINTEC Rußfilter kostet weniger als ein kompletter Satz neuer Reifen. Wenn der Filter sich amortisiert hat, kann man mit jedem weiteren Autobahnkilometer bares Geld einfahren.
Die Maut-Uhr tickt!

Die Mautspreizung ist das derzeit einzige Instrument zur Förderung der Nachrüstung mit moderner Abgastechnik zur Reduzierung der Feinstaubemissionen und zur Entlastung der feinstaubbelasteten Regionen. Und die Mautspreizung ist zudem das einzige Instrument, das sowohl bei inländischen als auch ausländischen Fahrzeugen einen Anreiz zur Nachrüstung und damit Reduktion von Emissionen bietet. Jedes andere Instrument scheitert an der Landesgrenze und würde, wie beispielsweise eine Nachrüstpflicht für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung zwischen inländischen und ausländischen Fahrzeugen führen.
Der Grenzwert für Partikel-Emissionen von Euro-III-Lkw ist fünf Mal so hoch wie der für Euro-IV- oder Euro-V-Nutzfahrzeuge. Das heißt: Jeder ungefilterte Euro-III-Lkw emittiert so viele Partikel wie fünf mit einem Partikelfilter nachgerüstete Euro-III-Lkw bzw. Lkw der neuesten Schadstoffklassen Euro IV und Euro V, deren Partikelgrenzwerte identisch sind.
| EURO-Standard | ||||
| Typgenehmigung | Erstzulassung | DIESEL NOx | DIESEL PM | |
| EURO 0 | >1990 | 15,8 g/kWh | - | |
| EURO 1 | >1991 | 1993 | 9 g/kWh | 0,4 g/kWh |
| EURO 2 | >01.10.1995 | 01.10.1996 | 7 g/kWh | 0,15 g/kWh |
| EURO 3 | >01.10.2000 | 01.10.2001 | 5 g/kWh | 0,1 g/kWh |
| EURO 4 | >01.10.2005 | 01.10.2006 | 3,5 g/kWh | 0,02 g/kWh |
| EURO 5 | >01.10.2008 | 01.10.2009 | 2 g/kWh | 0,02 g/kWh |