Für die Nachrüstung
Die Förderung beträgt einmalig 330 Euro je Fahrzeug.
Für Diesel-Pkw entfällt zudem zukünftig der ansonsten fällige Zuschlag auf die Kfz-Steuer für filterlose Diesel-Pkw von 1,20 Euro je 100 ccm Hubraum, also bei einem 2-Liter-Diesel von 24 Euro pro Jahr.
Der Halter eines im Inland zugelassenen Diesel-Pkw oder leichten Nutzfahrzeugs, also derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Das können Privatpersonen sein oder Unternehmen.
Ausgenommen sind nur Unternehmen, die bereits bestimmte anderweitige staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung oder De-minimis-Beihilfen erschöpfend in Anspruch genommen haben.
Es muss sich um einen Diesel-Pkw handeln, der vor dem 01.01.2007 erstmals zugelassen
wurde, bzw. um ein leichtes Nutzfahrzeug, das erstmals vor dem 17.12.2009 zugelassen
wurde. Durch den Einbau eines Rußfilters kann man das Fahrzeug um mindestens eine
Stufe bzw. Partikelminderungsklasse verbessern. Aus einer gelben Feinstaubplakette wird
also eine grüne.
Wichtig: Gefördert wird auch die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen, die zwar der Euro 4-
Norm entsprechen (grüne Plakette), aber noch nicht ab Werk mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sind.
Ja, die gibt es: für bestimmte Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Hierunter fallen
beispielsweise Fahrzeuge, die ausschließlich im Dienst der Bundeswehr, der Bundespolizei
oder des Zollgrenzdienstes verwendet werden.
Diesel-Pkw von Schwerbehinderten mit der Kennung „Rollstuhlgerecht“ werden allerdings gefördert.
Für Pkw und Wohnmobile gilt: 01.01.2010 bis 31.12.2010. Die Nachrüstung wird also auch
rückwirkend ab Jahresanfang gefördert.
Für leichte Nutzfahrzeuge gilt: 13.05.2010 bis 31.12.2010.
Ja, er ist begrenzt auf die Barförderung von rund 160.000 Fahrzeugen. Wie auch bei der
Abwrackprämie gilt das Windhundverfahren: Bewilligt wird in der Reihenfolge des
vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde (BAFA, siehe
Fragen 8 und 9).
Zur Orientierung: Zum 01.01.2010 waren in Deutschland etwa 0,3 Mio. Euro-2-Diesel-Pkw, 3,7 Mio. Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 3 und etwa 2,2 Mio. filterlose Euro-4-Diesel zugelassen. Ferner rund 1,4 Mio. leichte Nutzfahrzeuge der Abgasnormen Euro I bis Euro III. Diese Fahrzeuge wären bei Nachrüstung antragsberechtigt.
Die Nachrüst-Förderung läuft wie folgt ab:
Bewilligungsbehörde ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
67560 Eschborn
Telefon +49 (0)30 . 346 465 480
www.pmsf.bafa.de
partikelfilter@bafa.bund.de
Die Antragsformulare werden auf der Internetseite des BAFA unter www.pmsf.bafa.de zur Verfügung gestellt und können ab 01.06.2010 bis spätestens 15.02.2011 bei dem BAFA eingereicht werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Antragsunterlagen durch das BAFA auf ein vom Antragsteller angegebenes Konto. Eine Abtretung des Zuschusses ist ausgeschlossen.
Nein. Das bis Ende 2009 bekannte Fördermodell über die Verrechnung mit der laufenden Kfz-Steuer gibt es nicht mehr.