Der Anreiz für die Halter von Diesel-Pkw, ihr Fahrzeug mit einem umweltfreundlichen Rußpartikelfilter von TWINTEC nachzurüsten, bleibt in 2010 bestehen: Nachdem die staatliche Förderung von 330 € im Sommer 2009 bereits auf eine Barprämie umgestellt worden war, wird diese – nach dem offiziellen Ende der Förderperiode am 31. Dezember 2009 – auch noch im Jahr 2010 gezahlt. Nachdem die Weiterführung der Förderung über 2009 hinaus bereits im März über die Verabschiedung des Bundeshaushaltsgesetzes beschlossen worden war, ist die Förderrichtlinie nunmehr am 13. Mai 2010 in Kraft getreten.
Erstmals kommen auch Wohnmobile sowie leichte Nutzfahrzeuge in den Genuss des Barzuschusses. Anträge auf Förderung können ab dem 1. Juni 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Autofahrer, die ihren Pkw in diesem Jahr bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie nachgerüstet haben, erhalten die Barprämie rückwirkend. Dazu zählen auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die im Sinne der Richtlinie als Pkw gelten. Voraussetzung ist hier unter anderem, dass die Fahrzeuge erstmals vor dem 1. Januar 2007 zugelassen worden sind. Anders verhält es sich bei den leichten Nutzfahrzeugen: Die Nachrüstung wird nur bezuschusst, wenn sie nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgt ist. Es gibt für die Halter von leichten Nutzfahrzeugen also keine rückwirkende Förderung.
Für die Einführung der Barprämie - neben der Möglichkeit der Steuergutschrift, die es in 2010 nicht mehr geben wird - gab es 2009 gute Gründe: In der Vergangenheit und aktuell auch zuletzt bei der Abwrackprämie hatte sich gezeigt, dass Autofahrer eher zu Investitionen neigen, wenn sie statt einer Verrechnung über die Steuer eine unmittelbare Geldzuwendung erhalten. Nach Einführung der Barprämie war die Zahl der Pkw-Nachrüstungen in Deutschland sprunghaft angestiegen.
Die neue Förderperiode endet am 31. Dezember 2010, es stehen Gelder für insgesamt rund 160.000 Nachrüstungen zur Verfügung. Der Topf ist also begrenzt. Wer sich zu spät für die Nachrüstung seines Diesel-Fahrzeugs mit einem umweltfreundlichen Partikelfilter entscheidet, könnte leer ausgehen und muss die Kosten für die Nachrüstung allein tragen. Zusätzlich ist weiterhin die Strafsteuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum und Jahr fällig.
Alles zur Förderung
Nach der Nachrüstung ist man auch in Sachen möglicher Fahrverbote auf der sicheren Seite. Denn alle im aktuellen TWINTEC-Lieferprogramm aufgeführten Diesel-Fahrzeuge der Euro-3-Norm erhalten nach Einbau des TWINTEC-Rußfilterkats wie die aufgeführten Fahrzeuge der Euro-4-Norm die beste, die sogenannte Grüne Plakette der Schadstoffgruppe vier. Sie sichert freie Fahrt, auch dann, wenn andere ihren Diesel stehen lassen müssen.
Das aktuelle Lieferprogramm bietet über 860 Anwendungen für nahezu alle gängigen Modelle. Ob Ihr Fahrzeug dabei ist, können Sie schnell selbst feststellen.
Wenn (noch) nicht – das Programm wird laufend erweitert.
Teilen Sie uns einfach mit, welches Fahrzeug Sie haben, wir melden uns bei Ihnen, sobald eine Lösung für Sie verfügbar ist.
Newsletter
Und wir sagen Ihnen auch, wo Sie Ihr Fahrzeug nachrüsten lassen können.
Werkstattfinder